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   VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01   

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VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01 (https://dejure.org/2002,29945)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.11.2002 - 7 E 2305/01 (https://dejure.org/2002,29945)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. November 2002 - 7 E 2305/01 (https://dejure.org/2002,29945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zurückweisung eines Wahlvorschlages wegen fehlender Unterschrift des Versammlungsleiters der Aufstellung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Wahlvorschlages wegen fehlender Unterschrift des Versammlungsleiters der Aufstellung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96

    Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen VGH (Urteil vom 23.01.1997- 6 UE 3863/96, NVwZ-RR 1998, 127), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt, auch wenn die gesetzlichen Vorschriften eine Begründungspflicht nicht ausdrücklich normieren (Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1985 - II OE 42/82 -, HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 04.06.1991 - 7 A 12657/90 -, NVwZ-RR 1991, 659).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen VGH (Urteil vom 23.01.1997- 6 UE 3863/96, NVwZ-RR 1998, 127), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt, auch wenn die gesetzlichen Vorschriften eine Begründungspflicht nicht ausdrücklich normieren (Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1985 - II OE 42/82 -, HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 04.06.1991 - 7 A 12657/90 -, NVwZ-RR 1991, 659).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 15 A 2237/85
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
    Denn der Landesgesetzgeber will hier dem in Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG normierten Grundsatz der Freiheit der Wahl Rechnung tragen, der auch für Kommunalwahlen gilt und neben der freien Wahlbetätigung bei der Abgabe der Wählerstimme auch ein freies Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten beinhaltet (ebenso OVG NW, Urteil vom 20.05.1986 - 15 A 2237/85 - ).
  • VGH Hessen, 03.11.1965 - OS II 57/65
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
    Dieser Beschluss hat für das Wahlanfechtungsverfahren die Bedeutung einer Prozessvoraussetzung (Hess. VGH, Urteil vom 03.11.1965 - OS II 57/65 -, HessVGHRspr. 1966, 86 (87)).
  • VGH Hessen, 05.03.1985 - II OE 42/82
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2002 - 7 E 2305/01
    Nach der Rechtsprechung des Hessischen VGH (Urteil vom 23.01.1997- 6 UE 3863/96, NVwZ-RR 1998, 127), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, ist über eine Einwendung gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl im Wahlprüfungsverfahren nur dann sachlich zu entscheiden, wenn der Wahlberechtigte den Sachverhalt, auf den er den geltend gemachten Wahlfehler stützt, innerhalb der Einspruchsfrist des § 25 Abs. 1 KWG so substantiiert darlegt, dass das mit dem Einspruch befasste Gremium - gegebenenfalls nach einer durch den Vortrag des Einspruchsführers veranlassten Sachaufklärung oder Beweisaufnahme - feststellen kann, ob einer der Tatbestände des § 26 Abs. 1 KWG vorliegt, auch wenn die gesetzlichen Vorschriften eine Begründungspflicht nicht ausdrücklich normieren (Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1985 - II OE 42/82 -, HSGZ 1985, 377; so auch OVG Koblenz, Urteil vom 04.06.1991 - 7 A 12657/90 -, NVwZ-RR 1991, 659).
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